Terra Fortuna - Verkaufbedingungen

Allgemeine Handelsbedingungen mit den Verkäufern

 
Alle Bestimmungen der Präsentation und des Verkaufs einer bestimmten Immobilie sind im „Vertriebsvertrag“,den die Agentur mit allen Eigentümern der Immobilien, die die Agentur an ihren Seiten im Internet präsentiert, festgehalten. 
 

VERTRIEBSVERTRAG

Paragraph 1

Vertragsparteien 
Die Vertragsparteien sind Terra Fortuna d.o.o. aus Split, Ruđera Boškovića 27, M.B. 2074893, registriert als Agentur für Vermittlungen beim kauf und Verkauf der Immobilien ( weiter Agentur) und

">(Name und Vorname oder Firmenname, Personalausweisnummer,)

(weiter Verkäufer genannt) 
 
Der Immobilieneigentümer an der Adresse (Parzelle Nr.)____________________ 
 
(weiter Immobilie genannt).

Paragraph 2

Vertragsgegenstand  
Mit diesem Vertrag werden die Beziehungen und die Benehmensnormen zwischen der Agentur und dem Verkäufer geregelt. Mit seiner Unterschrift gibt der Verkäufer an, alle Vertragspunkte verstanden zu haben, und sie befolgen wird.

Paragraph 3

Pflichten der Agentur 
Die Agentur handelt im Namen des Verkäufers und für seine Rechnung, sie verpflichtet sich, den Verkauf der angebotenen Immobilie an ihren Internetseiten und anderen Werbematerialien, die sie anfertigt, zu reklamieren. Sie wird auch versuchen, potentielle Käufer zu finden, sie mit dem Verkäufer zusammenzubringen, und eventuell einen Kauf, Verkauf, Tausch oder Vermietung zu arrangieren. Zu diesem Zweck wird die Agentur Fotos der angebotenen Immobilie machen und besondere Fragebogen ausfüllen, die die Immobilie betreffen (weiter Fragebogen), und das in Absprache mit dem Verkäufer. Diese Fragebogen gehören zu diesem Vertrag. Die Agentur wird rechtliche Hilfe leisten und alle nötigen Unterlagen anschaffen, den Vorvertrag, den Vertrag, die für den Kauf bzw. Verkauf benötigt werden.

Paragraph 4

Rechte und Pflichten des Verkäufers  
4.1 Dr Verkäufer ann seine Immobilie zum Verkauf anbieten und selbstständig verkaufen,auch mithilfe von anderen, in soweit er keinen exklusiven Verkauf mit der Agentur vereinbart hat. Das heißt, dass sich der Verkäufer dazu verpflichtet hat, die Immobilie nicht selbstständig oder mithilfe von anderen zu verkaufen, sondern nur mithilfe der Agentur.  
 
4.2 Mit seiner Unterschrift bestätigt der Verkäufer,dass die genannten Angaben auf den Fragebogen stimmen. Aufgrund der Angaben aus dem Fragebogenollte und den Fotos wird potentiellen Käufern die Immobilie präsentiert und zum Kauf angeboten. Alle Änderungen an der Immobilie zu denen es nach dem Ausfüllen des Fragebogens kommt, verpflichtet sich der Verkäufer sofort der Agentur zu melden. Sollte es sich ergeben, dass ein Unterschied zwischen angegebenen Daten auf dem Fragebogen und in der Wirklichkeit besteht, ist einzig und allein der Verkäufer dafür verantwortlich. Daher werden alle möglichen Klagen die darsus entstehen könnten auf Kosten des Verkäufers geleitet.  
 
4.3 Der Verkäufer wird allen potentiellen Käufern, die sich die Immobilie ansehen möchten, den Zugang ermöglichen und erlauben. 
 
4.4. Dr Verkäufer bestätigt der Agentur, dass es sich um sein Eigentum handelt, und dass die Immobilie unter keinerlei Last steht. In soweit dies nicht der Fall sein sollte, wird der Verkäufer dies der Agentur mitteilen. Dr Verkäufer hat alle Unterlagen, die sich auf die Immobilie beziehen der Agentur vorzulegen. Sollte es sich um mehrere Verkäufer handeln, werden alle im Fragebogen verzeichnet sein.  
 
4.5 Alle Fotos, Texte und Werbungen auf den Internetseiten und restlichen Werbematerialien der Agentur sind Eigentum der Agentur und dürfen vom Verkäufer der Immobilie nicht als Privateigentum behandelt oder irgendwelchen Dritten zur Verfügung gestellt werden.  
 
4.6 Der Verkäufer verpflichtet sich, nicht selbstständig ohne die Agentur mit einem potentiellen Käufer oder seinem Dritten, der sich für die Immobilie interessiert und der zu den Informationen über die Immobilie durch die Agentur gekommen sind, einen Verkauf zu arrangieren. Er verpflichtet sich auch, dass seine Verwandten oder Freunde oder gesetzliche oder rechtliche Vertreter diese Immobilie kaufen werden. 
 
4. 7 Sollte der Verkäufer selbstständig oder mithilfe von anderen die Immobilie Verkaufen, ist er verpflichtet dies sofort der Agentur mitzuteilen, damit diese die Immobilie sofort aus dem Angebot entfernen kann.

Paragraph 5

Der Preis  
Der Verkäufer vereinbart den Verkaufspreis der Immobilie mit der Agentur. Dieser Preis wird im Fragebogen angeführt werden. Der Verkäufer bestätigt, dass dieser Preis nicht höher sein wird als der, den er bei selbstständiger Vermittlung angibt.  
 
Sollte der Verkäufer entscheiden, den Preis der Immobilie zu ändern, ist er verpflichtet dies sofort der Agentur mitzuteilen.

Paragraph 6

Die Provision  
6.1 Der Verkäufer verpflichtet sich,soweit es zum Abschluss eines Verkaufvertrag kommt, der Agentur eine Vermittlungsprovision in Höhe von ______%, in Buchstaben: _______ vom vereinbarten Verkaufpreis der Immobilie, oder vom Wert der Immobilie, der durch eine Abschätzung vestgestellt wurde, während eines anderen Handelsabschlusses, der zur Veränderung des Eigentümers führt, zu zahlen. Die Agentur hat das Recht auf die Provision vom Augenblick an, in dem der Vorvertrag oder der Vertrag vom Kauf der Immobilie geschlossen wurde, und gleich nach der ersten Einnahme des Geldes, das zur Anzahlung oder Kauf gehört.  
 
6.2 Die genannte Provision ist ein neto- Betrag, dem noch die Mehrwertsteuern zugerechnet werden. 
 
6.3 Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, wird diese auf das Konto der Agentur eingezahlt. Die Agentur wird von diesem Betrag ihre vereinbarte Provision behalten und den Rest des Geldes innerhalb von 48 Stunden nachdem sie das Geld erhalten hat, an das Konto des Verkäufers weiterleiten.  
 
6.4 Sollte es nich zur Realisation des Kaufvertrages kommen, und der Käufer den Kauf aus irgendwelchen persönlichen Gründen absagt, Wird die Agentur die behaltene bzw. eingezahlte Provision an das Konto des Verkáufers einzahlen. Sollte der Verkäufer den Verkauf nach dem Unterzeichnen des Vorvertrags absagen, ist er verpflichtet der Agentur das ganze eventuell eingezahlte Geld zurückzugeben, und die Agentur mit 2% des vereinbarten Verkaufspreises zu entschädigen. Sollte der Käufer nach der Unterzeichnung des Vorvertrags den Kauf wegen möglichen falschen Angaben, die sich auf die Immobilie beziehen und für welche der Verkäufer verantwortlich ist, absagen, so ist er verpflichtet der Agentur das ganze eingezahlte Geld der Agentur zurückzugeben, und die Agentur mit 2% des vereinbarten Verkaufspreises zu entschädigen.

Paragraph 7

Die Steuern  
Dazugehörige Steuern zahlt, wenn nicht anders vereinbart, der Käufer

Paragraph 8

Andere Bestimmungen  
8.1 Sollte der Verkäufer seine Immobilie nicht mithilfe der Agentur verkaufen, verpflichtet er sich, keine schlächte oder schädliche Informationen über die Agentur in der Öffentlichkeit zu verbreiten.  
 
8.2 Sollte ein exklusiver Verkauf vereinbart sein, so wird dies vom Verkäufer mit einer besonderen Aussage bestätigt.  
 
8.3 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können ihn in jedem Augenblick kündigen u.z. in schriftlicher Form (Brief oder Fax). Mit denm Vertrsgsabbruch werden eventuell unterschriebene Verträge oder Vorverträge, die sich auf den Kauf einer Immobilie beziehen, die in Gange ist, nicht vernichtet. Der Paragraph 4.6 dieses Vertrags wird dabei auch nicht vernichtet.  
 
8.3 Im Falle einer Rechtsstreitigkeit vereinbaren die Parteien das Gericht in Split als Gerichtsstand  
 
8.4 Der Vertrag ist in zwei identischen Exemplaren verfasst. Die Parteien unterzeichnen ihn eigenhändig, als Zeichen der Zustimmung mit allen Vertragspunkten.