ÜBERBLICK DER IMMOBILIEN NACH LOCATION
ÜBERBLICK DER LOCATIONEN
Fotogalerien und Beschreibung
Terra Fortuna - Kaufbedingungen
Allgemeine Handelsbedingungen mit den Käufern
Alle Kaufkonditionen der Immobilien sind im „Vertriebsvertrag“ festgehalten, den die Agentur mit allen potenziellen Käufern der Immobilien, die sich an diesen Seiten befinden, unterschreibt, u.z vor dem Besuch der Immobilie und dem Kennenlernen der Besitzer.
DER VERTRIEBSVERTRAG
Paragraph 1
Die Vertragsparteien
Die Vertragsparteien sind Terra Fortuna d.o.o. aus Split, Ruđera Boškovića 27, M.B. 2074893, registriert als Agentur für Vermittlungen beim kauf und Verkauf der Immobilien ( weiter Agentur) und
(Name und Vorname oder Firmenname, Personalausweisnummer,), weiter der Käufer genannt
Paragraph 2
Vertragsgegenstand
Mit diesem Vertrag werden die Beziehungen und die Benehmensnormen zwischen der Agentur und dem Käufer geregelt. Mit seiner Unterschrift gibt der Käufer an, alle Vertragspunkte verstanden zu haben, und sie befolgen wird.
Paragraph 3
Pflichten der Agentur
3.1 Die Agentur verpflichtet sich, ihr Immobilienangebot vorzustellen, nachfolgend Immobilie genannt, die Immobilie in Einklang mit den Wünschen des Käufers zu suchen und ihn mit jeder neuen Immobilie bekannt zu machen, die zu seiner Zufriedenheit sein könnte. Wenn der Käufer Interesse für eine bestimmte Immobilie zeigt, die sich im Angebot der Agentur befindet, verpflichtet sich die Agentur, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zu vermitteln, und dass die Agentur das Ziel haben wird, eine Vereinbarung in dieser Sache zu treffen, die beide Parteien zufriedenstellt.
3.2 Die Agentur verpflichtet sich, alle nötigen Unterlagen zu beschaffen, die zum Vorvertrag und Vertrag gehören, und welche man benötigt,um den Handel durchzuführen. Dazu verfügt sie über einen unterzeichneten Vertrag mit den Verkäufern, welcher diese verpflichtet, der Agentur alle nötigen Dokumente über das Eigentum der Immobilie zu zeigen, besonders die Kopie des Eigentümerscheins, in dem die Immobilie detailhaft beschrieben ist, zusammen mit allen dazugehörigen Einträgen.
3.3 Immobilien, die sich an den Internetseiten der Agentur befinden, werden mithilfe von Werbematerial und besonderen Fragebogen präsentiert, welche die Besitzer bzw. Verkäufer ausfülen.Mit ihrer Unterschrift bezäugen die Verkäufer, dass die genannten Angaben auf den Fragebogen stimmen. Sollte es sich ergeben, dass ein Unterschied zwischen angegebenen Daten auf dem Fragebogen und in der Wirklichkeit besteht, ist einzig und allein der verkäufer dafür verantwortlich.
3.4 Der Käufer kann jede Immobilie besuchen und sich ansehen, die an den Internetseiten der Agentur vorgestellt wird.
3.5 Dem Käufer stehen besondere Dienstleistungen zur Verfügung, die ihm ermöglichen eine bestimmte Immobilie bessser zu beurteilen. Diese kann der Käufer nutzen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet.
Paragraph 4
Pflichten des Käufers
4.1 Der Käufer, der dank der Vermittlung der Agentur eine Immobilie besucht hat, verpflichtet sich, nicht selbstständig ohne die Agentur einen Kauf mit dem Verkäufer oder einem Dritten durchzuführen. Er verpflichtet sich auch, dass seine Verwandten oder Freunde oder gesetzliche oder rechtliche Vertreter diese Immobilie nicht kaufen werden.
4.2 Sollte der Verkäufer mit dem Käufer, einem Mitglied seiner Familie, Freund oder gesetzlichen oder rechtlichen Vertreter einen Verkauf vereinbaren, verpflichtet er sich, der Agentur einen Betrag zu zahlen, der 2% des vereinbarten Verkaufspreises der Immobilie beträgt.
Paragraph 5
Vermittlungsprovision
5.1 Der Käufer verpflichtet sich, der Agentur eine Vermittlungsprovision in Höhe von ______%, in Buchstaben: _______ vom vereinbarten Kaufpreis der Immobilie zu zahlen. Die Agentur hat das Recht auf die Provision von dem Augenblick an, in dem der Vorvertrag oder der Vertrag vom Kauf der Immobilie geschlossen wurde.
5.2 Die genannte Provision ist ein Neto- Betrag, dem noch die Mehrwertsteuern zugerechnet werden.
5.3 Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, wird diese auf das Konto der Agentur eingezahlt, plus die Provision. Sollte es nach der Einzahlung der Anzahlung durch die Schuld des Verkäufers nicht zur Realisation des Kaufvertrages oder Vorvertrages kommen, wird die Anzahlung an den Käufer geleitet. Sollte der Käufer, nachdem er die Anzahlung gemacht hat, den Kauf der Immobilie aufgeben, wird die Anzahlung an den Verkäufer geleitet.
Paragraph 6
Weitere Bestimmungen
6.1 Sollte der Käufer keine passende Immobilie mithilfe der Agentur finden, verpflichtet er sich, keine schlächte oder schädliche Informationen über die Agentur in der Öffentlichkeit zu verbreiten.
6.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können ihn in jedem Augenblick kündigen u.z. in schriftlicher Form (Brief oder Fax). Mit denm Vertrsgsabbruch werden eventuell unterschriebene Verträge oder Vorverträge, die sich auf den Kauf einer Immobilie beziehen, die in Gange ist, nicht vernichtet. Der Paragraph 4.1 dieses Vertrags wird dabei auch nicht vernichtet.
6.3 Im Falle einer Rechtsstreitigkeit vereinbaren die Parteien das Gericht in Split als Gerichtsstand.
6.4 Der Vertrag ist in zwei identischen Exemplaren verfasst, in kroatisch und in englisch oder in der ofiziellen Sprache des Käufers. Die Parteien unterzeichnen ihn eigenhändig, als Zeichen der Zustimmung mit allen Vertragspunkten.
BESONDERE LISTEN
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